Fragen - Smartwork Leasing - mit uns können Sie arbeiten!

Smartwork gebührenfrei: 0800 / 889 88 00
...mit uns können Sie arbeiten!
Fragen

Fragen

Wie funktionieren Personaldienstleistungen?

Unsere Mitarbeiter erhalten eine unbefristete, sozialversicherungspflichtige Anstellung mit einem schriftlichen Arbeitsvertrag. Hierin ist die wöchentliche Arbeitszeit geregelt, Stundenlohn, Urlaub, Kündigungsfristen und andere arbeitsrechtlich relevanten Details.
Den Lohn erhalten unsere Mitarbeiter von uns.
Als Verleiher schließen wir einen schriftlichen Arbeitnehmerüberlassungsvertrag auf Grundlage des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) mit unserem Kundenbetrieb, dem Entleiher.
Unsere Mitarbeiter arbeiten bei unseren Kunden so, als wären sie dort fest angestellt. Das heißt:
weisungsbefugt ist der entleihende Betrieb und die Arbeitszeiten richten sich ebenfalls nach dem entleihenden Betrieb.


Wie oft wechselt der Einsatzort?

Unsere Mitarbeiter bauen sich einen Kundenstamm von ca. 5-7 Kundenfirmen auf, zwischen denen sie in zeitlichen Abständen wechseln. Es kann mal eine Krankheitsvertretung von 2-3 Tagen anfallen, es können aber auch mehrere Wochen oder Monate vergehen, bis der Kundenbetrieb wechselt. Grundsätzlich sind unsere Mitarbeiter im Falle eines Einsatzendes aber nicht arbeitslos.


Was verdient man denn bei Ihnen?

Grundsätzlich liegen wir über den bei Personaldienstleistern üblichen Löhnen, über den Mindestlöhnen und über den Tarifbedingungen.
Rufen Sie uns an – vereinbaren Sie einen Vorstellungstermin mit uns – und überzeugen Sie sich von unseren Leistungen. Wir sind gerne für Sie da.


Gibt es auch Zeiten der Nichtbeschäftigung?

Tage, in denen wir unsere Mitarbeiter nicht beschäftigen können, soll es zwar nicht geben, doch die Realität im Arbeitsalltag sieht oft anders aus. Sollten Ausfallzeiten durch Auftragsmangel entstehen, läuft die Bezahlung weiter. Es ist sozusagen ein zusätzlicher bezahlter freier Tag.


Welche gesetzlichen Grundlagen gibt es?

In erster Linie ist die Arbeitnehmerüberlassung – wie es im Amtsdeutsch heißt – durch das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) geregelt. Arbeitnehmerüberlassung ist genehmigungspflichtig.
Fragen Sie gerne auch bei der zuständigen Bundesagentur für Arbeit nach. Sie ist die Zulassungsbehörde für Arbeitnehmerüberlasser und überwacht die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen in Zusammenarbeit mit der Zollbehörde.
Eine seit 2002 gültige Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung - ausgestellt durch die damals zuständige Erlaubnisbehörde, die Regionaldirektion Nord der Bundesagentur für Arbeit in Kiel - liegt uns vor. Seit 2005 auch unbefristet.

Natürlich finden weitere gesetzliche und tarifliche Grundlagen Anwendung. Hier ist z.B. das Arbeitnehmerentsendegesetz AEntG zu nennen.


Werden die Mitarbeiter auch überregional eingesetzt?

Wir sind ein regionaler Anbieter. Unsere Mitarbeiter werden heimatnah eingesetzt.


Muss ich als Geselle auch Helferarbeiten durchführen?

Wir sind in den Bereichen Lager oder Produktion nicht tätig.

 
Welche soziale Absicherung gibt es?

Bei uns genießen Sie dieselbe soziale Absicherung wie andere Arbeitnehmer in anderen Firmen auch: Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, bezahlter Urlaub, bezahlte Feiertage, Arbeitsschutz, Schwerbehindertenschutz, Mutterschutz, Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld etc.
An Ihre Krankenkasse führen wir monatlich die Abgaben zur Krankenversicherung, Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung und Pflegeversicherung ab. An die Verwaltungsberufsgenossenschaft mit Sitz in Hamburg führen wir jährlich die Unfallversicherungsbeiträge ab.
Auch die Einzahlung in eine private Rentenversicherung bieten wir an.
 
Fragen Sie uns. – Fordern Sie uns.

Verwendung von Cookies

Wir verwenden eigene Cookies und Cookies von Drittanbietern, um Ihnen bestimmte Funktionen auf dieser Webseite zu erleichtern und Ihre Navigation auf unserer Website zu analysieren. Mit dem Besuch unserer Seiten erklären Sie sich damit einverstanden, dass Sie diese Verwendung akzeptieren. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.

Einverstanden