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Im Falle eines Falles

Im Falle eines Falles

Personaldienstleister sind eine feste Größe am deutschen Arbeitsmarkt geworden. Sie bieten Unternehmen ein Höchstmaß an Flexibilität bei Personalengpässen (z.B. bei Krankheit, Urlaub, Bundeswehrzeit) und der Abarbeitung von Auftragsspitzen, indem sie qualifizierte Fachkräfte für einen begrenzten Zeitraum zur Verfügung stellen.

Der Mitarbeiter des Personaldienstes ist fest beim Personaldienstleister angestellt. Er erhält einen schriftlichen unbefristeten (oder befristeten) Arbeitsvertrag mit gesetzlichen bzw. tariflichen Kündigungsfristen.

Für die Zeit der Überlassung wird dann zwischen dem Personaldienstleister und dem Kundenbetrieb ein sog. Arbeitnehmerüberlassungsvertrag geschlossen. Dieser ist jedoch oftmals vorab nicht zeitlich befristet, sondern wird erst dann beendet, wenn der Kundenbetrieb den entliehenen Mitarbeiter endgültig nicht mehr benötigt.

Es besteht also zwischen dem Kundenbetrieb, dem Personaldienstleister und dem Mitarbeiter eine Dreiecksbeziehung.


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